Sogenannte „E-Mopeds“ - also E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt.
Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds:
Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten.
Neue_Regeln_E-Mopeds_2026.pdf


