Aufsichtsjägerprüfung 2026

Die Gesuche und Beilagen sind bis spätestens 12. April 2026 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 01. Juni 2026 stattfindenden Prüfungen nicht berücksichtigt werden.

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

a) Der Geburts(Tauf)schein des Bewerbers,

b) ein Nachweis, dass keiner der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 idgF genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug),

c) ein allgemeinmedizinisches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht älter als 3 Monate).

Die Einladung zur Aufsichtsjägerprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein über die Prüfungsgebühren beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.

ORT:

Graz

DATUM UND UHRZEIT:

01.06.2026 - Ganztägig

VERANSTALTUNGSART:

Freizeit