Die Gesuche und Beilagen sind bis spätestens 12. April 2026 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 01. Juni 2026 stattfindenden Prüfungen nicht berücksichtigt werden.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
a) Der Geburts(Tauf)schein des Bewerbers,
b) ein Nachweis, dass keiner der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 idgF genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug),
c) ein allgemeinmedizinisches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht älter als 3 Monate).
Die Einladung zur Aufsichtsjägerprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein über die Prüfungsgebühren beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.
ORT:
Graz
DATUM UND UHRZEIT:
01.06.2026 - Ganztägig
VERANSTALTUNGSART:
Freizeit


